Windenergieanlagen
Für die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Außenbereich wurde von der Firma JUWI GmbH beim Regierungspräsidium (RP) der Antrag für ein Projekt im Gemeindegebiet Brombachtal eingereicht. Die Genehmigungsbehörde ist in diesem Falle das RP Darmstadt.
Wie bei Anträgen zur Errichtung von Windenergieanlagen üblich werden die Träger der öffentlichen Belange am Genehmigungsverfahren beteiligt. Die Gemeinde Brombachtal ist hier eine unter mehr als zwanzig Trägern der öffentlichen Belange. Zur Information der Bevölkerung hatte die Gemeindeverwaltung am 19.10.2023 eine Infoveranstaltung zu diesem Projekt im Dorfgemeinschaftshaus organisiert. Bei der Vorstellung des Projektes bzw. bei der Veranstaltung für die Maßnahmen im Windvorranggebiet 2-99 im Windpark Brombachtal wurde von den entsprechenden Behörden zu dem Vorhaben Bezug genommen. Vertreter des Regierungspräsidiums hatten zu Fragen der Anwesenden Stellung genommen.
Die Gemeinde muss eine Stellungnahme abgeben und wird um ihr Einvernehmen gebeten. Das Einvernehmen zur Genehmigung wurde vom Gemeindevorstand im Februar 2024 versagt, wie auch schon für den Vorbescheid im vergangenen Herbst. Der Vorstand der Gemeinde Brombachtal fordert gemeinsam mit der Stadt Bad König eine hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Somit soll eine Beeinträchtigung der Trinkwasserbrunnen, welche angrenzend an die Flächen der Windvorranggebiete liegen, bewertet und weitgehend ausgeschlossen werden.
Die Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens bewertet und den Einwänden wird Rechnung getragen. Eine negative Stellungnahme der Gemeinde bedeutet jedoch nicht, dass das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann.