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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

16. 03. 2023
  1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. I S. 318) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal am 14. Dezember 2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

7.420.123 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf

-7.501.441 EUR

mit dem Saldo von

-81.318 EUR

 

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

82.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

82.000 EUR

  

mit einem Überschuss von

682 EUR

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

192.033 EUR

 

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

790.083 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.783.148 EUR

mit einem Saldo von

-993.065 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

350.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-115.150 EUR

mit einem Saldo von

234.850 EUR

 

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-566.182 EUR

 

festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 350.000 EUR festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.


§4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 EUR festgesetzt.
 

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

335 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

425 v.H.

  

2. Gewerbesteuer

Gewerbesteuer auf

360 v.H.

 

§6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.


 

§7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§8

  1. In den Teilhaushalten 1-2, 4-6, 7-8 und 9-15 werden jeweils untereinander die Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen -mit Ausnahme der Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie der Mittel für Fraktionen und Verfügungsmittel - gemäß § 20 Abs. 2 und 4 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungs-unwirksame Aufwendungen dieser Aufwandsarten entsprechend.
  2. Die Ansätze für zahlungswirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungsunwirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen.
  3. Zahlungswirksame Mehrerträge können nach § 19 Abs. 2 GemHVO für Mehraufwendungen in den jeweiligen Teilhaushalten verwendet werden. Dies gilt nicht für Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen.

 

Brombachtal, den 15.12.2021

Der Gemeindevorstand 
der Gemeinde Brombachtal 

Kredel, Bürgermeister

 

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

    Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

    Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

    Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Brombachtal für das

Haushaltsjahr 2022

Hiermit erteile ich folgende nach § 97 a Hessische Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Brombachtal für das Haushaltsjahr 2022

  1. zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahme in Höhe von
     

350.000 Euro

(in Worten: dreihundertfünfzigtausend Euro)

 

gemäß § 103 Abs. 2 HGO und

 

  1. zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von

200.000 Euro

(in Worten: zweihunderttausend Euro)

 gemäß §105 Abs. 2 HGO.
 

Im Auftrag

Detlef Röttger
Oberamtsrat

Erbach, 09. März 2023



Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.03.2023 bis 11.04.2023 im Rathaus Zimmer 5, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Brombachtal, 16.03.2023                                                     

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Brombachtal

Koch, Bürgermeister

 

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