Öffentliche Bekanntmachung - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
-Flurbereinigungsbehörde-
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Tel.0611 535-8902, Fax 0611-327 6053 80
E-Mail:
Gz.: 2-HP-05-15-95-01-B-0004#007
Flurbereinigungsverfahren Michelstadt - Steinbuch
Verf.-Nr.: VF 1595
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)
Im Flurbereinigungsverfahren VF 1595 Michelstadt - Steinbuch werden die bekannt gegebenen Ergebnisse der Wertermittlung gem. § 32 FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung festgestellt. Während der Offenlegung und im Anhörungstermin wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Begründung
In dem Verfahren hat die Wertermittlung nach den Vorschriften der §§ 27 ff. FlurbG stattgefunden. Die Wertermittlung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke wurde nach § 28 FlurbG durchgeführt.
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung wurden im Rahmen der sog. Abfindungswunschtermine vorgestellt.
Die Einsichtnahme der Wertermittlungskarte und die Erläuterungen der Wertermittlungsergebnisse erfolgen im Rahmen des Abfindungswunschtermins.
Der Anhörungstermin nach § 32 FlurbG wurde aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ersetzt durch die Veröffentlichung von Informationen zur Wertermittlung und deren Ergebnisse, Informationen zum Nachweis des Alten Bestandes sowie über die weitere Durchführung des Verfahrens im Rahmen einer Online-Konsultation im Internet, unter https://hvbg.hessen.de/VF1595 (gem. § 5 des Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) in der jeweils geltenden Fassung).
Jeder Teilnehmer erhielt den Nachweis des Alten Bestandes, in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind, sowie ein Informationsschreiben mit Erläuterungen zur Wertermittlung per Post. Die Teilnehmer wurden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde umgehend mitzuteilen. Fragen wurden telefonisch oder an vereinbarten Terminen geklärt.
Die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse nach § 32 FlurbG sind gegeben.
Veröffentlichung
Die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse wird in der Stadt Michelstadt (Flurbereinigungsgemeinde) sowie den Gemeinden Erbach, Reichelsheim, Mossautal, Bad König sowie Brombachtal öffentlich bekanntgemacht. Darüber hinaus ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter https://hvbg.hessen.de/VF1595 ebenfalls abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann binnen eines Monats Widerspruch beim
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
erhoben werden.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung c/o Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (Obere Flurbereinigungsbehörde), Schaperstraße16 in 65195 Wiesbaden erhoben wird.
Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Heppenheim, den 20. Oktober 2022
Im Auftrag
gez. (L.S.)
Kropp
(Verfahrensleiter)
Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse