Wasseruhren vor Frost schützen

07. 03. 2022

Zur Verhütung von Schäden an Wasseruhren werden alle Hauseigentümer – insbesondere jedoch die Eigentümer der im Bau befindlichen Häuser – gebeten, während der Wintermonate die Wasseruhren durch ausreichende Isolierung gegen Frost zu schützen.  Wasseruhren, die wegen Frostschaden ausgebaut werden müssen, werden von der Gemeinde dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

Kredel, Bürgermeister