Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. I S. 318) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal am 14. Dezember 2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
7.420.123 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf |
-7.501.441 EUR |
mit dem Saldo von |
-81.318 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
82.000 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
0 EUR |
mit einem Saldo von |
82.000 EUR |
mit einem Überschuss von |
682 EUR |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
192.033 EUR |
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
790.083 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-1.783.148 EUR |
mit einem Saldo von |
-993.065 EUR |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
350.000 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-115.150 EUR |
mit einem Saldo von |
234.850 EUR |
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von |
-566.182 EUR |
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 350.000 EUR festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 EUR festgesetzt.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf |
335 v.H. |
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
425 v.H. |
2. Gewerbesteuer
Gewerbesteuer auf |
360 v.H. |
§6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§8
- In den Teilhaushalten 1-2, 4-6, 7-8 und 9-15 werden jeweils untereinander die Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen -mit Ausnahme der Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie der Mittel für Fraktionen und Verfügungsmittel - gemäß § 20 Abs. 2 und 4 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungs-unwirksame Aufwendungen dieser Aufwandsarten entsprechend.
- Die Ansätze für zahlungswirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungsunwirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen.
- Zahlungswirksame Mehrerträge können nach § 19 Abs. 2 GemHVO für Mehraufwendungen in den jeweiligen Teilhaushalten verwendet werden. Dies gilt nicht für Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen.
Brombachtal, den 15.12.2021
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Brombachtal
Kredel, Bürgermeister
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Brombachtal für das
Haushaltsjahr 2022
Hiermit erteile ich folgende nach § 97 a Hessische Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Brombachtal für das Haushaltsjahr 2022
- zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahme in Höhe von
350.000 Euro
(in Worten: dreihundertfünfzigtausend Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 HGO und
- zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von
200.000 Euro
(in Worten: zweihunderttausend Euro)
gemäß §105 Abs. 2 HGO.
Im Auftrag
Detlef Röttger
Oberamtsrat
Erbach, 09. März 2023
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.03.2023 bis 11.04.2023 im Rathaus Zimmer 5, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Brombachtal, 16.03.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Brombachtal
Koch, Bürgermeister