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Aufstellung des Bebauungsplanes Tannhäuser Grund-weitere Info unter Rathaus-Neues vom Bauamt

20. 12. 2022

Bekanntmachung

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

 

Aufstellung des Bebauungsplanes „Tannhäuser Grund“, OT Langenbrombach,

und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan

 

hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal hat in ihrer Sitzung am 07.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Tannhäuser Grund“ sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss wurde am 17.09.2021 bekannt gemacht.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung. Die maßgeblichen Grundstücke befinden sich im Ortsteil Langenbrombach nördlich der Straße „Tannhäuser Grund“ und im nordwestlichen Anschluss an die bestehende Bebauung an der Oberdörfer Straße.

 

Die Flächen sind aktuell dem planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Brombachtal (FNP/LP, wirksam seit 24. April 2009) stellt bisher nur für einen Teilbereich Wohnbaufläche dar. Im übrigen Plangebiet werden noch Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Somit wäre der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist dementsprechend zu ändern.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt:

  • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO
  • Sicherung der Erschließung
  • Festsetzungen zur Grünordnung und zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Langenbrombach die Flurstücke Nr. 7/4 (TF), 9/5 (TF) und 9/6 (TF) in der Flur 2, die Flurstücke Nr. 30 (TF) und 57/1 (TF) in der Flur 3 sowie Nr. 44/5 (TF) und 89/2 in der Flur 11. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,9 ha. In einem zweiten Geltungsbereich werden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) festgesetzt. Dieser umfasst das Flurstück Nr. 26 in der Flur 11 der Gemarkung Langenbrombach und hat eine Fläche von 0,47 ha.

 

Der Änderungsbereich der 4. Änderung des FNP/LP beschränkt sich auf die Flurstücke Nr. 9/5 (TF) in der Flur 2, die Flurstücke Nr. 30 (TF) und 57/1 (TF) in der Flur 3 und Nr. 89/2 (TF) in der Flur 11, jeweils in der Gemarkung Langenbrombach. Die Fläche des Geltungsbereiches für die FNP-Änderung beträgt daher nur ca. 1,5 ha.

 

Die Geltungsbereiche ergeben sich ebenso aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem die Planbereiche gekennzeichnet sind. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

 

Die Vorentwürfe der Planungen liegen jeweils mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

 

vom 27.12.2022 bis einschließlich 03.02.2022

 

im Rathaus der Gemeinde Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für berufstätige Bürger wird dies, nach vorheriger telefonischer Absprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, Telefonnr.: 06063/95990, E-Mail: abgegeben werden.

 

Hinweis: Außerdem können die Planunterlagen im Internet auf der Seite www.Brombachtal.de unter dem Menüpunkt „Rathaus – Neues aus dem Bauamt -Bekanntmachung“ eingesehen werden. Verbindlich sind die ausliegenden Fassungen im Rathaus.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem HDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

 

 

Brombachtal, den 23.12.2022

 

GEMEINDE BROMBACHTAL

 

 

Andreas Koch

Bürgermeister

 

 

 

Bild zur Meldung: Aufstellung des Bebauungsplanes Tannhäuser Grund-weitere Info unter Rathaus-Neues vom Bauamt

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