Briefwahl für die Bürgermeisterwahl am 06.03.2022

Briefwahlunterlagen

Briefwahl

 

Wir möchten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass ab dem 24.01.2022 die Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl am 06.03.2022 beantragt werden können. Dies kann schriftlich oder durch direkte, mündliche Vorsprache im Bürgerbüro geschehen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Zudem steht auch wieder die Möglichkeit zur Verfügung, die Wahlunterlagen für die Briefwahl online über obigen Link (Klick auf das Symbol "Umschlag") zu beantragen.

 

Eine vorherige Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache (über Frau Götz – 06063/9599-13; oder Frau Hoyer – 06063-95995-55; ) ist sinnig, aber für Wahlangelegenheiten nicht zwingend erforderlich. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.

 

Ihr Wahlamt