Gemeindekasse
Wichtige Termine für die Zahlung von Abgaben und Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen
Die Gemeindekasse Brombachtal weist alle Abgabepflichtigen daraufhin, dass am:
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15. Februar
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15. Mai
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15. August und am
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15. November
folgende Abgaben an die Gemeindekasse zu zahlen sind :
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Grundbesitzabgaben (Wasser, Abwasser, Müll und Grundsteuer)
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Gewerbesteuer
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Hundesteuer (ist eine Jahressteuer und ist zum 01. Juli fällig)
Benutzen Sie bitte das Abbuchungsverfahren. Sie ersparen sich viele Wege und Arbeit. Die Gemeindekasse, Tel.: 06063 / 9599-14 gibt gerne hierüber Auskunft. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im "Formular-Service".
Noch ein Hinweis, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird nach § 19 des Hessischen Verwaltungs-vollstreckungsgesetzes eine Mahngebühr erhoben.
Die Mahngebühren sind wie folgt gestaffelt:
bis zu |
500 EUR |
11 EUR |
bis zu |
1.000 EUR |
15 EUR |
bis zu |
5.000 EUR |
25 EUR |
bis zu |
10.000 EUR |
30 EUR |
bis zu |
100.000 EUR |
50 EUR |
bis zu |
1.000.000 EUR |
100 EUR |
bis zu |
10.000.000 EUR |
200 EUR |
über |
10.000.000 EUR |
300 EUR |
Werden Steuern und Gebühren bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht entrichtet, so ist nach § 240 Abs. 1 der Abgabeordnung weiterhin für jeden angefangenen Monat der Überschreitung ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf hundert Euro nach unten abgerundeten Betrages zu entrichten. Bei einer Säumnis bis zu fünf Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben.
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