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Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe


Allgemeine Informationen

Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Name des Mannes oder der Name der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

 

Beispiel: 

Sabine Traum, geb. Sommer & Theo Traum

oder 

Sabine Sommer & Theo Sommer, geb. Traum

 

Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

 

Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.

 

Beispiel: 

Sabine Sommer & Theo Traum

 

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

 

Beispiel: 

Sabine Sommer & Theo Sommer-Traum

oder 

Sabine Sommer & Theo Traum-Sommer

oder 

Sabine Sommer-Traum & Theo Traum

oder 

Sabine Traum-Sommer & Theo Traum

 

Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und Doppelnamens

Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen. Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen.

 

Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.

 

Sie können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.

 

Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Ehegatten können nach Auflösung der Ehe durch Tod oder rechtskräftige Scheidung ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer früheren Ehe ohne jede Frist wieder annehmen.

 

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Eheurkunde der aufgelösten Ehe mit Auflösungsvermerk mit. Diese Urkunde erhalten Sie bei Ihrem Heirats-Standesamt. Wenn Sie in Brombachtal geheiratet haben, benötigen Sie nur Ihren Ausweis. Diese Erklärung muss vor dem Standesbeamten abgegeben werden.

 

Standesamt Brombachtal – Herr Mohr- , Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal     
Tel.: 06063/9599-17 Fax: 06063/9599-99 E-Mail: felix.mohr@brombachtal.de


Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung

 

Felix Mohr
Raum 3
Telefon (06063) 9599 17
Telefax (06063) 9599 99

Veranstaltungen

Kontakt

Gemeinde Brombachtal
Hauptstr. 59
64753 Brombachtal

Tel.: ( 06063 ) 95990
Fax: ( 06063 ) 959999

 

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