Unterlagen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft


Allgemeine Informationen

Um die eingetragene Lebenspartnerschaft anzumelden, müssen beide Partner oder Partnerinnen Nachweise zu ihrer Identität, ihrem Aufenthalt, dem Familienstand und ihrer Abstammung vorlegen.

 

Wer bisher nicht verheiratet war oder nicht in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat, benötigt:

Erklärende, die bereits eine Lebenspartnerschaft begründet haben oder verheiratet
waren, haben alle früheren Lebenspartnerschaften bzw. Ehen und die Art der Auflösung
anzugeben. Setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung.

 

Partner oder Partnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Erklärende mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben diese durch ein amtliches
Ausweispapier mit Angabe der Staatsangehörigkeit (in der Regel reicht hier der
Reisepass) oder durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres
Heimatstaates nachzuweisen. Auch der Familienstand von Erklärenden mit
ausländischer Staatsangehörigkeit ist durch eine geeignete Bescheinigung der
zuständigen Stelle des Heimatstaates nachzuweisen. Die Bescheinigungen
sollen nicht älter als 6 Monate sein.

 

Empfehlung:
Kommen Sie persönlich zu uns oder setzten sich vorab telefonisch
mit uns in Verbindung, denn nur im direkten Gespräch mit dem Standesbeamten
oder der Standesbeamtin können Fragen unmittelbar geklärt werden.
Vor allem, wenn es Unsicherheiten hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen gibt
oder wenn ausländisches Recht zu beachten ist, hilft das persönliche Gespräch
schnell weiter.

 

Über die Anmeldung nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte eine
Niederschrift auf. Beide Partner oder Partnerinnen sollen sich persönlich im
Standesamt anmelden.

 

Standesamt Brombachtal – Herr Mohr- , Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal     
Tel.: 06063/9599-17 Fax: 06063/9599-99 E-Mail: felix.mohr@brombachtal.de  


Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung

 

Felix Mohr
Raum 3
Telefon (06063) 9599 17
Telefax (06063) 9599 99