Urkundenservice


Allgemeine Informationen

Welche Urkunden gibt es?

Sie können auch beglaubigte Auszüge aus dem Geburtsregister, Eheregister und Sterberegister erhalten.


Wo gibt es die Urkunden?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.


Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.


Urkundengebühren erhalten Sie nach rücksprache mit dem Standesamt!

Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

 

Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

 

Standesamt Brombachtal – Herr Mohr- , Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal     
Tel.: 06063/9599-17 Fax: 06063/9599-99 E-Mail:  

 

Öffnungszeiten:

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

 

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

08:00 – 12:00 Uhr

08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

08:00 – 12:00 Uhr


Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung

 

Felix Mohr
Raum 3
Telefon (06063) 9599 17
Telefax (06063) 9599 99