Welche Urkunden gibt es?
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
Sie können auch beglaubigte Auszüge aus dem Geburtsregister, Eheregister und Sterberegister erhalten.
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
Was kostet die Ausstellung von Urkunden?
Die aktuellen Gebührensätze (Stand: 1. Januar 2009):
Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts-, Sterbeurkunden und beglaubigte Registerauszüge: 10 EUR
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Für die Bestellung von drei Geburtsurkunden sind also 20 EUR zu entrichten.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung und für die Beantragung von Kindergeld.
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Standesamt Brombachtal – Frau Friedrich- , Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal
Tel.: 06063/9599-17 Fax: 06063/9599-99 E-Mail: daniela.friedrich@brombachtal.de