Die eingetragene Lebenspartnerschaft
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Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland seit August 2001 "Ja" zuein-
ander sagen. Sie können eine "Lebenspartnerschaft" begründen. Zuständig für die
"Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaften" sind die
Standesämter der Hauptwohnsitze der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen.
Etwas weniger amtlich ausgedrückt: Sie können sich nicht nur bei uns anmelden,
sondern sich auch im Trauzimmer das Jawort geben. (Aufgelöst wird die eingetragene Lebenspartnerschaft übrigens durch gerichtliches Urteil, genau wie eine Ehe.)
Wir informieren auf den folgenden Seiten über die Formalitäten beim Standesamt.
Am Anfang steht die Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft, zu
der Sie ein paar wichtige Unterlagen mitbringen sollten. Welche das im Einzelnen
sind, haben wir für Sie zusammengestellt.
Wir erläutern Ihnen auch die Möglichkeiten der Namensführung- und zu guter
Letzt verraten wir Ihnen noch, was das alles kostet.
Standesamt Brombachtal – Frau Friedrich- , Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal
Tel.: 06063/9599-17 Fax: 06063/9599-99 E-Mail: daniela.friedrich@brombachtal.de