Fundbüro
Fundbüro
- Verwahrung und Annahme von Fundgegenständen
- Bekanntgabe eines Fundes in den "Brombachtal Nachrichten"
- Herausgabe einer Fundsache an den Eigentümer oder nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate) an den Finder.
Online-Service
Fundsachen werden von uns im Internet veröffentlicht - siehe unter Online-Suche - oder im Internet unter www.fundbuerodeutschland.de
Die Fund- oder Verlustanzeige wird direkt an das Fundbüro der Gemeinde Brombachtal gesendet und bearbeitet.
Wir verweisen auf unsere Veröffentlichungsliste.
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