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Einwohnermeldeamt

Personalausweis:

Jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern er sich nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann. Seit Änderung des Passgesetzes zum 01.11.2007 ist es möglich, auch Kindern ab dem 12. Lebensjahr einen Personalausweis auszustellen. 
Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle ungültig gemacht wird.

Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich. Der Personalausweis wird nicht in jedes Land zur Einreise anerkannt. Fragen Sie deshalb in Ihrem Reisebüro bzw. im Passamt vor evtl. Reisen nach, ob ein Personalausweis für die Einreise ausreicht oder ob ein Reisepass notwendig ist.

Für die Ausstellung des Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Lichtbild - Informationen dazu entweder bei der Gemeinde, allen Fotografen oder unter www.bundesdruckerei.de
  • Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass oder Kinderausweis 
  • Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch
  • ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis

Die Bearbeitungszeit für Ihren Personalausweis dauert derzeit ca. 28 Tage.

Gebühr: Ein Personalausweis unter 24 Jahren kostet 22,40 Euro, ab 24 Jahre 28,80 Euro. . 

vorläufiger Personalausweis:

Benötigen Sie in dringenden Fällen sofort einen neuen Personalausweis, wird Ihnen ein so genannter "vorläufiger Personalausweis" ausgestellt. Gleichzeitig müssen Sie jedoch auch den normalen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Da auch bei der Beantragung des vorläufigen Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen.

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • ein biometrisches Lichtbild - Informationen dazu entweder bei der Gemeinde, allen Fotografen oder unter www.bundesdruckerei.de
  • Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass oder Kinderausweis
  • Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch.

    Fristen/Bearbeitungsdauer:
    Den vorläufigen Personalausweis erhalten Sie sofort.

    Gebühren:
    Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden 10,00 EUR Gebühr erhoben.

 

Reisepass:

Für Reisen in das außereuropäische Ausland sowie in die meisten osteuropäischen Länder benötigen Sie einen Reisepass. Innerhalb Westeuropas genügt in der Regel der Personalausweis als Passersatz. Grundsätzlich kann ein Reisepass für Kinder und Jugendliche jeden Alters ausgestellt werden. Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall bei Ihrer zuständigen Behörde, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Reisepass erforderlich ist.

Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig. Daher müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Minderjährige müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren und 10 Jahre für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben. Verlängerungen sind nicht möglich.

Ab 01.11.2005 wird im Innendeckel des Reisepasses ein Chip angebracht, auf dem die Biometrischen Daten des Antragstellers gespeichert sind.

    Zur Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Lichtbild - Informationen dazu entweder bei der Gemeinde, allen Fotografen oder unter www.bundesdruckerei.de
  • Ihren alten Reisepass bzw. Ihren Personalausweis oder Kinderausweis 
  • Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch.
  • ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Ihren Bundesvertriebenenausweis.

    Fristen/Bearbeitungsdauer:
    Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen zu rechnen. Wohnortänderungen werden sofort eingetragen.

Gebühren:
Für Personen unter 24 Jahren kostet die Neuausstellung des Reisepasses 37,50 €, für Personen über 24 Jahre 59,-- €. 
Wohnortänderungen sind gebührenfrei.

Manche Situationen machen eine schnellere Bearbeitungsdauer notwendig. Hierfür gibt es die Möglichkeit, einen Expressreisepass zu beantragen. Dieser ist in der Regel binnen 3 Werktagen zur Verfügung. Die Gebühr hierfür beträgt ab 01.11.2005 zusätzlich 32,-- €. 
Für Personen, welche viel Reisen und oft ein Visum beantragen müssen, gibt es die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 Seiten zu bestellen.

 

vorläufiger Reisepass:

Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen dann ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Ausstellung eines normalen Reisepasses nicht rechtzeitig möglich ist und Sie den Pass kurzfristig benötigen. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.
Achtung: Keine Einreise nach USA mit einem vorläufigen Reisepass möglich!!

    Zur Beantragung des vorläufigen Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Lichtbild - Informationen dazu entweder bei der Gemeinde, allen Fotografen oder unter www.bundesdruckerei.de
  • Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass oder Kinderausweis 
  • Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch.

    Fristen/Bearbeitungsdauer:
    Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.

Gebühren:
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird eine Gebühr von 26,--  EUR erhoben. 

 

Kinderreisepass:
Keine Einreise nach USA mit einem Kinderreisepass!!

Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.
Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden und Kinderreisepässe nicht von allen Ländern anerkannt werden, sollten Sie bei Ihrer Passbehörde, Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt nachfragen, ob ein Kinderreisepass ausreichend ist oder ein Reisepass ausgestellt werden muss.

Die Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen beantragt werden. Falls nur ein Elternteil vorsprechen kann, sind die schriftliche Zustimmung und der gültige Personalausweis bzw. Pass des anderen Elternteils vorzulegen. Besteht ein alleiniges elterliches Sorgerecht, ist bei Antragstellung der Beschluss des Familiengerichts mitzubringen.

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • 1 Lichtbild - ab 01.11.2005 gelten neue Vorschriften für die Lichtbilder - Informationen dazu entweder bei der Gemeinde, allen Fotografen oder unter www.bundesdruckerei.de
  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder das Familienbuch der Eltern
  • als Vorsprechender Ihren Personalausweis oder Reisepass.
  • ab dem 10. Lebensjahr wird auch die Unterschrift des Kindes in den Reisepass aufgenommen (beim Antrag muss das Kind deshalb ebenfalls im Rathaus vorsprechen)

Ab 01.11.2005 müssen alle Kinderreisepässe mit einem Lichtbild versehen werden.
Die bisherigen Kinderausweise behalten ihre Gültigkeit, werden aber nicht mehr verlängert oder geändert.

Gültigkeit:
Ab 01.11.2005 werden alle Kinderreisepässe mit einem Lichtbild versehen und sind ab Ausstellung 6 Jahre gültig. Bei Reisen in Ländern mit entsprechenden Einreisebestimmungen müssen Eltern selber darauf achten, ggfs. den Pass mit einem aktuellen Lichtbild durch das Passamt versehen zu lassen. Bei Verlängerung ist wieder ein aktuelles Lichtbild notwendig. Der Pass ist max. bis zum 12. Lebensjahr gültig.

Fristen/Bearbeitungsdauer:
Der Kinderreisepass wird grundsätzlich sofort ausgestellt bzw. verlängert. Zur Ausstellung müssen Sie persönlich erscheinen..

Gebühr:
Ein Kinderreisepass kostet 13,-- €, Die Verlängerung bzw. Anbringung eines neuen Lichtbildes mit Verlängerung kostet 6,-- EUR.


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