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Schiedsamt Brombachtal

 

DAS SCHIEDSAMT HILFT IM STREITFALL

Das Verfahren vor dem Schiedsamt – Informationen für Antragsteller und Antragsgegner

Was ist geschehen?

Einer Person wurde von einer anderen etwas zugefügt, sie möchte einen Schaden ersetzt haben oder sie möchte, dass die andere Person etwas tut / unterlässt.

Wann muss vor Klageerhebung (Gericht) bei einer vorgerichtlichen Schlichtungsstelle ein Schlichtungsversuch stattfinden?

Bei den strafrechtlichen Delikten                                                                       

-          Beleidigung  

-          Bedrohung                                                              

-          Körperverletzung

-          Verletzung des Briefgeheimnisses                         

-          Sachbeschädigung 

-          Hausfriedensbruch                                     

Bei den Zivilstreitigkeiten

-          Geld / geldwerte Ansprüche bis € 600,-- müssen, über € 600,-- können verhandelt werden

-          Nachbarschaftsstreitigkeiten, z.B. wegen Überwuchs (Äste, Wurzeln), Lärm

-          Hinüberfall (Laub); Gerüche; Abstand und Höhe von Pflanzen in Grenznähe

-          Verletzung der persönlichen Ehre (nicht in der Presse angegangen)

Wie hoch sind die Verfahrenskosten?

Die Summe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen beträgt ca. € 40,-- bis € 70,--, die als Vorschuss mit Stellung des Antrages zu zahlen sind.

Welche Schiedsperson ist zuständig?

Grundsätzlich ist die örtliche Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner / die Antragsgegnerin wohnt.

Was können Sie erwarten?

Die streitenden Parteien sitzen mit der Schiedsperson an einem neutralen, abgeschlossenen Ort und klären in ruhiger Atmosphäre ihr Problem. Wir können schlichten, aber nicht richten – und so führt ein Vergleich zu einer höheren Zufriedenheit als bei einem Gerichtsurteil, da beide Parteien mitwirken und es keinen Sieger oder Besiegten gibt. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig, unabhängig, unparteiiisch und auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie erreichbar.

Ihre Fragen und Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Weiter Fragen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter http://www.schiedsamt.de oder beim Bund Deutscher Schiedsmänner und –frauen e.V. – BDS -, Bochum, Tel.: 0234 / 588 897 O

Ihr Schiedsmann in Brombachtal

Volker Hoffart            Tel.: 2926


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